Was kann lizenziert werden?
Lizenzen werden auf alle Arten von Geistigem Eigentum vergeben. In der Praxis werden Lizenzverträge insbesondere in Bezug auf gewerbliche Schutzrechte geschlossen, die dem Inhaber ein Monopolrecht einräumen, welches er an Dritte weitergeben kann. Meistens geht es dabei um folgende Schutzrechte:
- Marken und Designs
- Technische Schutzrechte, wie Patente oder Gebrauchsmuster
- Urheberrechtlich geschützte Werke
Aber auch bei geistigen Leistungen, die dem Sonderrechtsschutz nicht zugänglich sind, sind Lizenzen üblich. Ein typisches Beispiel hierfür ist betriebliches Know-how. Obwohl dieses einen erheblichen wirtschaftlichen Wert haben kann, ist es – anders als gewerbliche Schutzrechte – nur begrenzt geschützt. Umso wichtiger ist es, dass bei der Lizenzvergabe an Aspekte wie die Geheimhaltung gedacht wird.
Welche Arten von Lizenzen gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Lizenzen. So gibt es einerseits ausschließliche (exklusive) Lizenzen, mit denen der Rechteinhaber und Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein eigentumsähnliches Recht einräumt und er zur alleinigen Nutzung des Lizenzgegenstandes ermächtigt wird. Daneben gibt es nicht-ausschließliche (einfache) Lizenzen, bei denen der Lizenzgeber potenziell mehreren Lizenznehmern Rechte einräumt, die gleichrangig nebeneinander stehen. An die Art der Lizenz knüpfen sich eine Vielzahl an spezifischen Rechten und Pflichten, die es beim Vertragsschluss im Blick zu halten gilt.
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Wie kann die Vergütung geregelt werden?
Einer der Kernpunkte jedes Lizenzvertrags ist die Regelung der Lizenzgebühren. Dabei gibt es eine große Vielzahl an unterschiedlichen Regelungsmöglichkeiten, darunter u.a. folgende Modelle:
- Stücklizenzen
- Umsatzlizenzen
- Gewinnlizenzen
- Pauschallizenzen
- Staffellizenzen
- Mindestlizenzen
- Vorauszahlungen
- Einmalzahlungen
Die Vielzahl an Regelungsmöglichkeiten bietet die Chance, eine passgenaue Regelung zu finden, die den wirtschaftlichen Interessen der Lizenzvertragsparteien bestmöglich gerecht wird. Andererseits besteht das Risiko, durch eine falsche Regelung oder durch Vereinbarung eines nicht marktüblichen Lizenzsatzes einen schlechten Deal zu schließen. Hier muss man aufpassen, am Anfang die Weichen nicht falsch zu stellen. Gerade bei Lizenzverträgen, die eine lange Laufzeit haben oder sogar zeitlich unbegrenzt geschlossen werden, ist eine schlecht gewählte Vergütungsregelung unbedingt zu vermeiden.
Was regelt der Lizenzvertrag sonst noch?
Daneben gibt es zahlreiche weitere Aspekte, die im Lizenzvertrag geregelt werden und die je nach Sachlage sorgfältig bedacht werden müssen. Hierzu gehören u.a. folgende Punkte:
- Unterlizenzen
- Haftung, Gewährleistung und Garantien
- Insolvenzfragen
- Optionsrechte
- Laufzeit und Kündigungsgründe
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