Designschutz
Sie haben ein neues und einzigartiges Design entwickelt, welches Sie vor Nachahmern schützen wollen? Wir entwickeln für Sie eine Schutzstrategie, führen auf Wunsch eine Designrecherche durch und melden Ihr Design beim DPMA oder EUIPO so an, das es einen optimalen Schutzbereich hat.
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Vorgehen gegen Designverletzungen
Das Design ist in erster Linie ein Verbietungsrecht. Wenn man es nicht nutzt, um Nachahmungen zu verbieten, dann schöpft man seine rechtlichen Möglichkeiten nicht voll aus. Als in Verletzungsfällen routinierter Rechtsanwalt gehe ich mit Ihnen gemeinsam konsequent gegen Verletzungen vor. Die Möglichkeiten reichen von der Abmahnung, über einstweilige Verfügungen sowie Klagen auf Unterlassung und Schadensersatz bis hin zu Löschungsverfahren vor den zuständigen Ämtern. Wir beraten Sie umfassend und stellen sicher, dass Ihre Ideen nicht geklaut werden.
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Verteidigung bei Abmahnung
Es kann vorkommen, dass man sich wegen einer Designverletzung verteidigen muss. Eine solche Rechtsverletzung kann völlig unwissend passieren, oder man hat die Grenzen der Nachahmungsfreiheit falsch eingeschätzt. Oftmals ergibt eine rechtliche Prüfung aber auch, dass überhaupt keine Ansprüche bestehen, oder dass die geltend gemachten Ansprüche weit überzogen sind. In allen Fällen helfe ich Ihnen als Anwalt gerne, sich klug und ergebnisorientiert zu verteidigen.
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Rechtsanwalt Hamburg Designrecht
Wir beraten unsere Mandanten in Hamburg und bundesweit umfassend in allen Bereichen des Designrechts. Besonders regelmäßig unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erlangung von Designschutz und der Durchführung von Designrecherchen, beim Vorgehen gegen Designverletzungen sowie bei der Verteidigung gegen Abmahnungen.