Wir sind stolz auf unseren
modernen Beratungsansatz.
Wir wechseln die Perspektive
um bessere Antworten zu finden.
Wir haben keine Angst
mit unseren Mandanten
gemeinsam laut zu denken.
Wir sind in Hamburg, Düsseldorf und Nürnberg für Sie da
Kanzlei für geistiges Eigentum
Wir haben unser Handwerk in einer Großkanzlei von der Pike auf gelernt. Viele Jahre haben wir internationale Konzerne, solide deutsche Mittelständler und innovative Start-Ups im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht beraten. Daher wissen wir, welche rechtlichen Herausforderungen sich im Bereich des geistigen Eigentums stellen und wie man sie am Besten meistert. Sprechen Sie uns an!
Unsere Beratungsfelder
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Markenrecht
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Urheberrecht
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Wettbewerbsrecht
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Medienrecht
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Designrecht
Übersicht
Das Markenrecht in all seinen Facetten und Ausprägungen ist eine unserer Kernkompetenzen. Ganz gleich ob es darum geht, die Verfügbarkeit Ihrer Marke zu prüfen, sie sicher zur Registrierung zu bringen oder sie gegen Nachahmer durchzusetzen. Wir haben all dies schon hunderte Male erfolgreich getan und stehen auch Ihnen als erfahrener und verlässlicher Partner zur Seite.
Übersicht
Eine weitere Kernkompetenz ist das Urheberrecht. Kaum ein Rechtsgebiet hat durch den digitalen Wandel so an Bedeutung gewonnen. Wir begleiten die Entwicklung seit vielen Jahren und beraten Sie umfangreich zu allen Fragen rund um die Schöpfung, Nutzung und Vermarktung von urheberrechtlich geschützten Werken.
Beratungsschwerpunkte
- Lizenzierung von Nutzungsrechten
- Abmahnungen und einstweilige Verfügungen
- Durchsetzung von Ansprüchen und Verteidigung in Gerichtsverfahren
- Urheberrecht in Arbeitsverhältnissen
Übersicht
In der Wirtschaft wird nicht immer fair gespielt. Das Wettbewerbsrecht ist ein scharfes Schwert, um die verschiedensten Formen unlauteren Verhaltens von der Nachahmung bis hin zur wettbewerbswidrigen Werbung zu unterbinden. Wir gehen nicht nur aktiv gegen Ihre Mitbewerber vor, sondern stellen uns bei Bedarf auch schützend vor Sie, wenn Sie zu Unrecht in Anspruch genommen werden.
Beratungsschwerpunkte
- Abmahnungen und einstweilige Verfügungen
- Vorgehen gegen Produktnachahmungen und irreführende Werbung
- Vorgehen gegen unlautere Geschäftspraktiken von Mitbewerbern
- Verteidigung bei unberechtigter Abmahnung
Übersicht
Liefer- und Taxidienste sind nur zwei Beispiele dafür, dass heute mehr und mehr Geschäftsmodelle, die früher nur offline erhältlich waren, ins Internet wandern. Hinzu kommen neue Phänomene wie Social Media- und Videoplattformen. Sie alle werden heute unter dem Begriff der „neuen Medien“ zusammengefasst. Wir helfen Ihnen, die rundfunk-, werbe- und medienrechtlichen Vorgaben in diesem Bereich einzuhalten.
Beratungsschwerpunkte
- Website-Compliance, inkl. Prüfung von AGB und Impressum
- Strategische Beratung bei der Entwicklung neuer Angebote
- Beratung zu rundfunkrechtlichen Vorgaben im Internet, inkl. Rundfunklizenzen und Minderjährigenschutz
- Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und gerichtlichen Verfahren
Übersicht
Nicht nur in der Mode- und Möbelindustrie, sondern auch in vielen anderen innovationsgetriebenen Bereichen, schützen kreative Unternehmen neue Designs mit den Mitteln des Geschmacksmusterrechts. Wenn Sie eine Designstrategie entwickeln oder Designs eintragen bzw. gegen Nachahmer durchsetzen wollen, helfen wir Ihnen gerne.
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Ein starkes Team
Wir stellen uns vor

Mein Beratungsangebot
»Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz berate ich mit Kompetenz und Erfahrung im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht«
Zum Profil
Mein Beratungsansatz
»Ich verstehe mich als Übersetzer zwischen Fachabteilungen, Kreativschaffenden und Juristen.«
Zum ProfilAktuelles
Ihr Kompass im Rechtedschungel
Fachveröffentlichungen
Publikationen unserer Anwälte
- Lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz gegen Lebensmittel-Lookalikes – Rechtsprechung und Best Practices (GRUR-Prax 2019, 374 - 376)
- Keine rechtserhaltende Benutzung für medizinische Zwecke trotz ausschließlichen Vertriebs über Apotheken (GRUR-Prax 2018, 10)
- Auch schwach kennzeichnungskräftige Elemente sind verwechslungsfördernd (GRUR-Prax 2017, 551)
- Keine rechtserhaltende Benutzung einer Marke im Rahmen klinischer Studien (GRUR-Prax 2017, 504)
- Rechtserhaltende Benutzung bei Verwendung einer Marke mit Zusätzen (GRUR-Prax 2017, S. 429)
- Auch „hybride“ Marken können schutzunfähig sein, Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 11.05.2017, Az. C-421-15 P (GRUR-Prax 2017, S. 254)
- Die Entscheidungspraxis zu Arzneimittelmarken im Jahr 2016 (PharmR 2017, S. 287-293)
- Ausweitung des Begriffs der „öffentlichen Wiedergabe“, Urteilsbesprechung zu EuGH, Urteil vom 26.4.2017, Az. C-527/15 (GRUR-Prax 2017, S. 213 - mit Nils Rauer)
- Panoramafreiheit für den „AIDA Kussmund“, Urteilsbesprechung zu BGH 27.4.2017 – I ZR 247/15 (GRUR-Prax 2017, S. 329 - mit Nils Rauer)
- Vorlagefrage zum EuGH zur Ausdehnung der Hyperlink-Rechtsprechung, Urteilsbesprechung zu BGH 23.2.2017 – I ZR 267/15 (GRUR-Prax 2017, S. 168 - mit Nils Rauer)
- Hersteller von Cheat-Bots für Online-Rollenspiele verletzt Urheberrecht, Urteilsbesprechung zu BGH 6.10.2016 – I ZR 25/15 (GRUR Prax 2017, S. 46)
- Alter, was geht? Zulässigkeit und Grenzen von Traditionswerbung aus wettbewerbs- und markenrechtlicher Sicht (WRP 2016, S. 678-684 - mit Jan Malte Wachsmuth)
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